Individuelle Lern- und Entwicklungs-Begleitung
2 Abbildung: ILEB
Was ist ILEB?
Die Abkürzung ILEB steht für Individuelle Lern- und Entwicklungs-Begleitung.
ILEB bildet die konzeptionelle Grundlage der Sonderpädagogik in Baden-Württemberg.
Es hat zum Ziel, die Kompetenzen der SchülerInnen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festzustellen, um daraus ein individuelles Bildungsangebot für das Kind zu entwickeln. Hierbei arbeiten Schule, Erziehungsberechtigte, der/die Schülerin selbst sowie ggf. weitere Fachkräfte zusammen.
In regelmäßigen Abständen wird diese Förderplanung auf ihre Passgenauigkeit hin überprüft. Hierbei werden die erworbenen Kompetenzen des Kindes in den verschiedenen Bildungsbereichen festgestellt sowie dokumentiert, um im gemeinsamen Gespräch die weiteren Schritte zu planen.
„ILEB ist zusammengefasst die Idee, Bildungsangebote „vom Kind zum Programm“ zu denken.1“ Dieser Gedanke unterscheidet sich von der bisherigen Auffassung, mögliche Defizite eines Kindes durch das passende Angebot „weg fördern zu können“. Bei ILEB liegt die Annahme zu Grunde, dass Bildung ein Prozess ist, der nicht linear verläuft, sondern immer wieder von Neuem beginnt. Bildung entsteht in der gemeinsamen, geplanten Tätigkeit, sie braucht die Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden (vgl. ebd.). Das Kind ist nicht der `Gegenstand einer Förderung`, sondern nimmt selbst aktiv Einfluss auf das eigene Lernen.
Im Bereich der sonderpädagogischen Diagnostik orientieren sich die Lehrenden am Bezugsrahmen der ICF-CY (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen, herausgegeben von der WHO). Im sonderpädagogischen Gutachten werden aus der Beschreibung der Lernausgangslage des Kindes auf der Ebene der Aktivität und Teilhabe mögliche Bildungsangebote abgeleitet. Das Gutachten beschreibt außerdem, welche Barrieren die Teilhabe verhindern. Somit bietet das Gutachten die Grundlage für die gemeinsame Planung des Bildungsangebots.
ILEB an der Achertalschule
- In jedem Schuljahr finden mindestens zwei Förderplangespräche statt. Die Zeiträume für diese Gespräche sind verbindlich in der Jahresplanung der Schule festgelegt.
- Erziehungsberechtigte, Schüler/-innen und Lehrer/-innen besprechen zu diesem Zeitpunkt den aktuellen Leistungsstand des Kindes und die Entwicklung seit dem letzten Gespräch.
- Für jeden Schüler und jede Schülerin gibt es eine ILEB-Akte, in der die Förderplanung fortlaufend dokumentiert wird.
- Gemeinsam werden die Förderziele für die nächste Zeit festgelegt sowie über die Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Ziele gesprochen.
- Das Ergebnis dieses Gesprächs wird schriftlich festgehalten und von allen Teilnehmern unterschrieben. Sie bilden die Grundlage für das nächste Förderplangespräch.
1 Frühkindliche und schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Baden Württemberg – Grundlagen und Handlungsempfehlungen - Qualitätsentwicklung und Evaluation: Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB).
2 Abbildung ILEB: Manfred Burghardt & Dr. Ralf Brandstetter: Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung.
Aufgabe und Instrument der Arbeit an Sonderschulen. Erschienen in: Pädagogische Impulse Dezember 2008/1